FAQ – Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Reboarder
In unseren FAQ werden alle wichtigen Fragen zum Thema Reboarder und Kindersitze kurz beantwortet. Solltet ihr weitere Fragen haben könnt ihr euch gerne an uns wenden.
Warum ist rückwärtsgerichtetes Fahren sicherer?
Der Kopf von Babys und Kleinkindern ist im Verhältnis zum Rest des Körpers viel schwerer und größer als bei Erwachsenen. Sitzt das das Kind in einem in Fahrtrichtung gerichteten Kindersitz ist das vor allem bei einem Frontaufprall sehr gefährlich. Der Oberkörper des Kindes wird durch die internen 5-Punkt Gurte oder den Fangkörper des Sitzes zurück gehalten, der Kopf aber schleudert ungehalten nach vorne. Das Genick des Kindes ist dabei extrem hohen Belastungen ausgesetzt. Bei einem Aufprall mit ca. 50 km/h sind das Belastungswerte zwischen 200 – 300 kg.
Sitzt das Kind in einem entgegen der Fahrtrichtung gerichteten Kindersitz, einem sogenannten Reboarder, wird das Kind gleichmäßig über den gesamten Rücken in die Schale des Sitzes gedrückt. Die Belastung auf den Körper wird minimiert und verteilt. Hier liegen die Belastungswerte auf das Genick bei etwa 50 kg.
Ab 120 kg muss man bei einem 3 jährigen Kind von schwersten Verletzungen der Wirbelsäule, wie einem inneren Genickbruch ausgehen.
http://www.carseat.se/rearfacing/safety-benefits/
https://www.youtube.com/watch?v=WKeYrZpYe9Y
http://www.reboard-kindersitze.info/Reboard_Flyer_online_v03_DE.pdf
http://www.kindersitzprofis.de/schwedischer-plus-test-crashtest-reboarder/
http://www.zwergperten.de/warum-rueckwaerts/
Wie lange sollte mein Kind entgegen der Fahrtrichtung fahren?
Wir empfehlen das rückwärts gerichtete fahren bis das Kind mindestens 4 Jahre alt ist. Zusätzlich muss es die Mindestmaße haben um in einem Gruppe 2/3 fahren zu dürfen (15 kg/ 100 cm je nach Zulassung des Sitzes) und über die geistige Reife verfügen still sitzen zu bleiben. Letzteres ist wichtig, da der Fahrzeuggurt das Kind ja nicht mehr starr an seinem Platz hält. Bewegt sich das Kind aus dem Sicherheitsbereich des Sitzes oder verändert dadurch die Gurtführung kann der Sitz bei einem Unfall nicht schützen wie vorgesehen.
Das rückwärts gerichtete fahren ist für Kinder egal welchen Alters sicherer, darum ist es sinnvoll so lange wie möglich einen Reboarder zu nutzen.
Blogbeitrag: Wieso ein Reboarder auch mit über 4 Jahren noch sicherer ist als ein Gruppe 2/3 Sitz
http://mediaarkivet.nu/Sites/A/Folksam+Mediaarkiv/4442?encoding=UTF-8
Gibt es Reboarder ab Geburt bzw. unter 9 kg?
Ja, es gibt Reboarder, die ab 0 kg bzw. einer Mindestgröße von 40 cm zugelassen sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie für ein Neugeborenes geeignet sind. Junge Babys und Neugeborene haben besondere Bedürfnisse an einen Kindersitz. Der Neigungswinkel und der Sitzwinkel müssen
entsprechen flach sein und der Sitz muss über entsprechende Verkleinerer verfügen um das Baby optimal schützen und den Gurtverlauf optimieren zu können. Eine passende Babyschale ist hier immer zu bevorzugen.
Die 9 kg hingegen muss ein Kind beim Wechsel aus der Babyschale in einen Reboarder nicht zwingend erreicht haben. Auch das sitzen können ist keine Grundvoraussetzung, wichtig ist auch hier wieder, dass der Sitz zu Kind und Auto passt.
Karte der Fachhändler (grüne Fähnchen)
Warum ist ein Heckunfall im Reboarder meist nicht so schlimm?
Um den Unterschied zu verstehen muss man sich den Energie – und Impulserhaltungssatz anschauen:
Bei einem Frontalunfall bewegen sich zwei Fahrzeuge aufeinander zu, jedes Fahrzeug bringt seine Bewegungsenergie mit, diese wird beim Aufprall in Verformungsenergie umgewandelt. Beide Kräfte addieren sich, das bedeutet je schneller die Fahrzeuge fahren desto schlimmer ist der Unfall. Bei einem Heckunfall steht ein Fahrzeug oft und das andere fährt auf, das bedeutet nur ein Fahrzeug bringt Verformungsenergie mit. Das Fahrzeug auf das aufgefahren wird, wird „geschubst“ und springt
nicht wieder zurück, wie bei einem Frontalunfall. (Impulserhaltung)
Das andere Szenario beim Heckunfall sind zwei Fahrzeuge, die sich in dieselbe Richtung bewegen, also ein Fahrzeug z.B. 30 km/h und das dahinter fährt mit 50 km/h auf – die Kräfte addieren sich
nicht sondern subtrahieren sich.
Deswegen sind Frontalunfälle meist wesentlich schlimmer als Heckunfälle. Nur 2,2% aller tödlichen oder Schwerstverletzten Insassen hatten einen Heckunfall, etwa 67% einen Frontalunfall. Die schweren
Heckunfälle sind meist Szenarien, wie das auffahren auf ein Stauende auf der Autobahn, bei denen es unabhängig von der Sicherung immer riesiges Glück ist unversehrt oder ohne schwere Verletzungen aus dem Auto zu steigen.
(Abhängig von den Erfassungskriterien und Jahren ergeben sich leicht
unterschiedliche Zahlen)
In der Zulassung (44/04, R129 „ i-Size“) die jeder rückwärts gerichtete Kindersitz erfüllen muss sind Grenzwerte für die Belastung bei einem Heckunfall festgelegt. Jeder zugelassene Sitz erfüllt also
diese Mindestanforderungen.
Blogbeitrag: Heckunfall – ist ein Reboarder hier unsicherer?
Quelle: http://bast.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/304/pdf/F67.pdf S.26
Punkt 8.1.3.4. der Zulassung ECE 44/04 https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42011X0909(02)&from=DE
Punkt 7.1.3.4. der Zulassung R129 „i-Size“ https://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42014X0329(02)&from=GA
Bei Kleinwagen hat der Reboarder sogar zusätzlich einen Vorteil, da sich der Kopf des Kindes bei einem Heckunfall weiter entfernt vom Unfallgeschehen befindet. Man erhöht die Knautschzone zum Kind. Bei einem Kleinwagen haben Reboarder den positiven Effekt, dass sich der Kopf des Kindes, weiter im Fahrzeuginneren befindet, sprich die Knautschzone wird bei einem Heckunfall erhöht.
Siehe: http://carseatnanny.blogspot.de/2012/01/is-rear-facing-safer-when-youre-rear.html?m=1
Dies ist zwar nur ein Beispiel eines Unfalles, aber jeder kann sich bei den Bildern gut vorstellen, wie das Szenario in einem vorwärts gerichteten Kindersitz ausgegangen wäre. Die Rückbank des Autos ist völlig zerstört, ein Kind dessen Kopf sich direkt dahinter befunden hätte, hätte schlechte Chancen
gehabt.
Sind Fangkörpersitze eine sichere Alternative?
Nein, auch Fangkörpersitze bieten nicht das Sicherheitsniveau eines Reboarders. Es lässt sich nicht sagen, ob der 5-Punkt Gurt oder ein Fangkörper vorwärts sicherer ist. Beide Arten der Sicherung sind für Kinder gefährlich. Auch der Fangkörper kann zu viel zu hohen Nackenbelastungswerten führen. Unklar ist hier zudem die Wirkung auf den Bauchbereich des Kindes, da auch hier eine erhöhte Verletzungsgefahr möglich ist.
Zudem gab es Crashtests, bei denen der Dummy beim Überschlag aus dem Sitz geflogen ist.
Überschlagstest mit Fangkörpersitz
Sind die billigen Sitze der meist unbekannten Hersteller zu empfehlen?
Nein, günstige Sitze, die es oft z.B. bei EBay gibt sind Sicherheitstechnisch nicht empfehlenswert. Auch Sitze aus Supermärkten und Discountern sind nicht empfehlenswert. Oft handelt es sich hier um (Sicherheits)technisch veraltete Modelle.
Kindersitze sollten immer beim Fachhandel (nicht Babymarkt) vor Ort mit Probesitzen und Probeeinbauen gekauft werden, ist dies nicht möglich sollte wenigstens eine Beratung per Telefon oder Mail angestrebt werden.
Video: Billige Kindersitze im Crashtest
Sind reine Sitzerhöhungen zu empfehlen?
Nein, reine Sitzerhöhungen sind in keinem Alter empfehlenswert. Das Kind hat in Ihnen keinerlei Seitenschutz für Kopf und Brust. Bei einem Unfall kann es durch eine falsche Gurtführung zu schweren Verletzungen kommen. Der Schultergurt am Hals kann das Kind strangulieren, ein Beckengurt im Bauchraum führt zu schweren inneren Verletzungen. Schlafende Kinder verlieren ihre Körperspannung und fallen so „out of Position“, so kann es durch den Fahrzeuggurt nicht mehr gesichert werden. Reine Sitzerhöhungen ohne Hörnchen für die Gurtführung können außerdem bei einem Unfall einfach unter dem Kind „wegfliegen“.
Blogbeitrag: Sitzerhöhungen gehören nicht ins Auto!
Quelle:
https://www.youtube.com/watch?v=LC0mRxO32xM (reine Sitzerhöhung)
Sitzerhöhung vs. Sitz mit Rückenlehne: https://www.youtube.com/watch?v=N8hlFdEH0Cc
Wieso gewinnen nicht immer Reboarder den ADAC Test?
Beim ADAC (zgl. ÖAMTC und Stiftung Warentest) Kindersitztest ist nicht nur die reine Sicherheitsnote des Crashtests relevant für das Endergebnis. Das Ergebnis setzt sich zusammen aus der Sicherheit (50%), der Bedienung (40%) und der Ergonomie (10%). Die Testkriterien verändern sich über die Jahre und sind untereinander nicht immer vergleichbar. Die letzte große Änderung wurde 2015 vorgenommen.
Die Sicherheitsnote, die am Ende im Ergebnis steht ist die am schlechtesten getestete Note. Wichtig zu wissen: Der Sitz wird mit unterschiedlichen Dummies und alle möglichen Einbauarten getestet. Ein Sitz, der vorwärts und rückwärts nutzbar ist wird auch in beide Richtungen gecrasht. Das Endergebnis eines Reboarders mit Vorwärtsfunktion ist also fast immer die Note bei der Nutzung in Fahrtrichtung. Leider ist hier die Skala für die Belastung recht großzügig gewählt, d.h. ein guter Sitz muss nicht zwingend die kritische Nackenkraft unterschreiten.
Die Note für die Bedienung befasst sich vor allem mit der Handhabung und dem Einbau des Sitzes. Misuse, also die falsche Benutzung eines Sitzes, ist weit verbreitet und vielen gar nicht bewusst. Ein falsch eingebauter Sitz, mag es ein noch so sicherer Reboarder sein, kann ein Kind nicht optimal schützen. Der ADAC so viel Wert auf diese Note, da aktuelle Studien des UDV zu dem Ergebnis kamen, dass über die Hälfte aller Kindersitze falsch genutzt werden.
Die Ergonomie ist eine der umstrittensten Noten. Hier geht es vor allem um den Platz, den der Sitz im Auto benötigt, das Kind im Sitz und dessen Sicht.
In den letzten Jahren sind immer wieder Reboarder Testsieger – meist jene die rein rückwärts genutzt werden. Diese erzielen immer wieder sehr gute Werte beim Crashtest. (Stand 2019 der am besten getestete Sitz: BeSafe iZi Kid x3 i-Size mit einer 1,1 in der Sicherheit)
Wer es ganz genau wissen möchte findet auf folgenden Seiten noch genauere Erklärungen:
Ausführliche Erklärung der Testkriterien und des Testablaufes
https://udv.de/de/file/11129/download?token=3POLA2ZS
Link zum ADAC: Testablauf und Testkriterien
Gibt es noch andere Tests für Kindersitze?
Wichtig bei der Lektüre eines Kindersitztests: genau hin schauen welche Kriterien hier genutzt werden, um eine Bewertung durchzuführen. Viele vermeintliche “Tests” die sich im Internet finden sind reine Anwendungstests, die auf Bewertungen in Onlineshops basieren oder auf einer äußerlichen Einschätzung der Autoren. Ein schöner Bezug und ein leichter Einbau machen noch lange keinen sicheren Kindersitz. Insbesondere bei Seiten, die Affiliate Links nutzen sollte man genau hin schauen. (Affiliate Links = Links die zu einem Online-Shop führen in dem man die “Testsieger” direkt kaufen kann. Hier bekommt der Autor pro Klick oder pro Kauf eine Provision des entsprechenden Shops)
Ein weiterer Test für Kindersitze ist der schwedische Plus Test. Diesen Test bestehen nur Kindersitze, die eine festgelegte „Gefährliche“ Nackenbelastung unterschreiten. Diesen Test bestehen nur rein rückwärts nutzbare Kindersitze, da auch hier jede Einbaumöglichkeit getestet werden würde.
https://ntf.se/konsumentupplysning/barn-i-bil/plustest/
https://ntf.se/konsumentupplysning/marknadsoversikter/bilbarnstolar/
https://ntf.se/konsumentupplysning/barn-i-bil/plustest/
Ablauf Plus Test:
http://www.kindersitzprofis.de/schwedischer-plus-test-crashtest-reboarder/
http://www.kindersitzprofis.de/welche-reboarder-haben-den-schwedischen-plus-test-bestanden/
Alternativ kann man sich noch die schwedischen Verbrauchtertests z.B. von Folksam, råd och rön
oder Testfakta anschauen.
https://www.radron.se/tester/bil-fritid–familj/bilbarnstolar2/
https://www.folksam.se/tester-och-goda-rad/vara-tester/bilbarnstolar
Welcher ist der beste Reboarder/Babyschale/Folgesitz?
Es lässt sich nicht pauschal sagen, welcher Kindersitz der beste ist. Grundsätzlich kann man auf die
„bekannten Marken“ vertrauen. Neben guten Werten beim Crashtest ist aber vor allem wichtig, dass
der Sitz zu Kind, Auto und Umständen passt. Ein junges, zartes Kind hat andere Bedürfnisse als ein
älteres das bereits größer und kräftiger ist. Der Sitz muss zum Auto passen und auch zu den anderen
Insassen. Platzbedarf, Kompatibilität, Ruheposition, Gurtverlauf und die Passform sollten vor einem
Kauf durch Probesitzen und Probeeinbauen bei einem Fachhändler getestet werden.
Karte der Fachhändler (grüne Fähnchen)
Werden Reboarder jetzt zur Pflicht? Was ist i-Size?
Nein, es wird auch in Zukunft nicht Pflicht werden Kinder bis zu einem gewissen Alter entgegen der
Fahrtrichtung zu transportieren.
Aktuell gibt es mehrere Normen, die gültig sind.
ECE 44/04
ECE 44/03 und
UN R 129 (i-Size).
In Kindersitzen zugelassen nach ECE 44/03 und ECE 44/04 müssen Kinder bis mindestens 9 kg entgegen er Fahrtrichtung transportiert werden.
In Kindersitzen zugelassen nach UN R 129 (“i-Size”) müssen Kinder bis sie mindestens 15 Monate alt sind entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden.
Die alten ECE Normen werden noch lange gültig sein, wobei Sitze nach ECE 44/03 aufgrund ihres Alters nicht mehr genutzt werden sollten. Da die Erarbeitung der UN R 129 mittlerweile abgeschlossen ist, wird es in absehbarer Zukunft keine neue Sitze nach der Norm 44/04 zu kaufen geben, benutzt werden können sie jedoch weiterhin.
https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/publications/WP29/Leaflet_Child_Restraint_Systems.
pdf
Reboarder bzw. Kindersitze in Gruppe 1, die nach i-Size zugelassen sind müssen momentan meistens mit Isofix befestigt werden. Erste gegurtete Modelle kommen gerade auf den Markt (Stand 04/2020).Es wird im Gegensatz zu den vorherigen Normen mehr Wert auf einen guten Seitenaufprallschutz gelegt. Wie lange der Sitz genutzt werden darf definiert bei i-Size nicht mehr nur das reine Gewicht sondern zusätzlich auch die Körpergröße des Kindes.
Quelle: https://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2014/wp29grsp/GRSP-55-38e.pdf
Jedoch sind Reboarder nach der „alten“ Norm ECE 44/04 deswegen nicht immer schlechter oder unsicherer. Viele Hersteller haben diese Modelle ebenfalls an neue Ansprüche angepasst z.B. durch das anbringen eines zusätzlichen Seitenaufprallschutzes. Zusätzlich sind alle Isofix Reboarder nach i-Size auf eine maximale Größe von 105 cm beschränkt, Kinder die die Perzentile sprengen können in diesen Sitzen meist nicht bis zum empfohlenen 4. Geburtstag fahren. Phase 3 der Regelung behandelt gurtbare Sitze entsprechend den Gruppen 0/1/2 da nicht jedes Fahrzeug über Isofix verfügt. Die aktuell angekündigten bzw. teilweise schon im Handel verfügbaren Reboarder sind bis 125 cm zugelassen und erlauben so auch in einem R129 Sitz längeres rückwärts fahren.
https://udv.de/system/files_force/media/ISOFIX-Pkw-Liste-2010-08-09_01_1.pdf
Woran erkenne ich ob ein Sitz noch zugelassen ist?
Jeder Kindersitz muss einen orangen Zulassungsaufkleber haben. Dieses Etikett ist meist an der Seite oder auch unter dem Sitz befestigt.
Achtung: hat ein Sitz dieses Etikett nicht darf er nicht mehr genutzt werden!
Unter dem Kreis in dem sich ein E mit einer Ziffer dahinter befindet sich eine Nummer. Diese
Nummer muss mit 03 (ECE 44/03) oder 04 (ECE 44/04) beginnen. Kindersitze bei denen dort eine 02 (44/02) oder gar eine 01 (44/01) zu lesen ist sind nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen.
Sitze zugelassen nach R129 bzw. i-Size haben einen entsprechenden Vermerk auf dem Zulassungsaufkleber.
Wie lange darf ich einen Kindersitz verwenden?
Hersteller machen unterschiedliche Angaben zur empfohlenen Nutzungsdauer ihrer Kindersitze. Auch wenn ein Sitz nicht im Fahrzeug genutzt wird ist er einer gewissen Materialermüdung durch Temperaturschwankungen und andere äußere Umstände ausgesetzt. Im Plaste befinden sich Weichmacher, die mit der Zeit ausdünsten und das Material spröde werden lassen. So können sich feinste Haarrisse bilden, die man mit bloßem Auge nicht erkennen kann. Ist der Kunststoff des Sitzes angegriffen kann er bei einem Unfall versagen und das Kind im Sitz nicht wie vorgesehen schützen. Die Empfehlungen variieren hier bei den Herstellern und sind auch von der Sitzgruppe abhängig. Eine Babyschale, die ja oft immer wieder ein und ausgebaut und durch die Gegend getragen wird hat eine andere „Abnutzung“ als ein Gruppe 2/3 Sitz.
Eine gute Liste zu den einzelnen Herstellerempfehlungen und ausführliche Infos findet ihr hier:
https://www.familiebaer.com/altersbestimmung-kindersitz-materialermuedung/
Sind gebrauchte Reboarder bzw. Kindersitze im Allgemeinen zu empfehlen?
Man sieht einem Kindersitz meist nicht an, ob er bereits einen Unfall hatte. Feinste Haarrisse sind mit bloßem Auge nicht erkennbar und können bei einem Unfall zum versagen des Sitzes führen. Wirklich guten Gewissens einen gebrauchten Sitz kaufen kann man nur, wenn man die Vorgeschichte ganz genau kennt, weil er z.B. aus der Familie oder dem Freundeskreis kommt.
Kann ich meinen Kindersitz nach einem Unfall weiter nutzen?
Nach einem Unfall muss ein Kindersitz meist getauscht werden. Dabei gibt es je nach Hersteller unterschiedliche Angaben ab wann ein Tausch notwendig ist. Maxi Cosi gibt z.B. 30 km/h vor, andere Hersteller haben da niedrigere Grenzen, meist bei etwa 10 km/h Aufprallgeschwindigkeit. Bei Parkremplern muss normalerweise nicht getauscht werden, da die Geschwindigkeiten zu gering sind.
Hatte man einen Unfall ist es enorm Hilfreich, wenn die Polizei die Sitze mit in ihren Bericht aufnimmt. Die Hersteller von Kindersitzen lassen einem meist recht schnell und unkompliziert ein Schreiben zukommen, dass die Notwendigkeit eines Austausches bestätigt.
Bei einem fremdverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen neuen Sitz erstatten. Oft versucht diese nur den Zeitwert zu bezahlen. Rechtlich ist die Lage hier leider nicht eindeutig, es gibt aber ein Urteil, welches den Neuwert verlangt. Oft hilft es dieses mit
einzureichen.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall sollte man die Police der eventuell vorhandenen (Teil-)Kasko überprüfen. Oft sind Sitze hier tatsächlich mit abgedeckt. („Gesetzlich vorgeschriebenes Zubehör“ z.B.). Wurde bei einem Fachhändler gekauft hat man meist eine Unfallaustauschgarantie. Welche Unterlagen der Händler für den Tausch fordert lest am besten in den Bedienungen der Garantie nach. (Oft einen Nachweis über den Unfall, sprich Polizeibericht mit Erwähnung der Sitze, Bilder vom Unfallort auf denen die Sitze zu sehen sind o.ä.)
Damit ein Unfallsitz nicht noch unwissend von jemand anderem genutzt wird macht es Sinn diesen absolut unbrauchbar zu machen. Es ist ratsam ihn offensichtlich als defekt zu markieren, die Gurte durchzuschneiden oder sich mal richtig mit dem Hammer auszuleben. Der Sitzbezug kann weiter genutzt werden, z.B. als Ersatzbezug. Alternativ freuen sich manche Feuerwehren über Sitze mit denen sie Übungen zur Rettung aus dem
Auto durchführen können. Auch wenn es immer wieder behauptet wird: Es gibt keine (kostengünstige) Möglichkeit einen Sitz auf Unfallfreiheit zu überprüfen. Werkstoffprüfungen, wie Rasta-Elektronenmikroskop sind sehr
teuer und übersteigen den Preis des Sitzes um ein Vielfaches, oder zerstören den Sitz. Alternativ kann eine Prüfung auch durch einen Crashtest erfolgen, danach ist ein Sitz aber in jedem Fall unbrauchbar