Viele Kinder fahren statt in einem vollwertigen Kindersitz mit Rückenlehne auf einer Sitzerhöhung im Auto mit. Sitzerhöhungen sind günstig, schnell zwischen Autos hin und her gebaut und man erfüllt die Kindersitzpflicht. Aber mehr eben auch nicht.
Reine Sitzerhöhungen, egal ob mit oder ohne Hörnchen oder gar mit Isofix, bieten Kindern egal welchen Alters keinen ausreichenden Schutz.
In einem Crashtest von Britax Römer zeigen sich deutliche Unterschiede. Hier wird ein vollwertiger Gruppe 2/3 Sitz neben einer Sitzerhöhung getestet.
Kein Seitenaufprallschutz
Die Schutzwirkung bei einem Seitenaufprall ist schlicht nicht vorhanden. Auch Sicherheitssysteme, wie beispielsweise Airbags, bieten einem Kind wenn überhaupt nur minimalen Schutz. Denn diese Systeme sind alle für einen durchschnittlichen Erwachsenen Mann ausgelegt.
Crashtestvideos zeigen eindrücklich, wie groß der Unterschied zwischen einem Sitz mit Seitenaufprallschutz und einer reinen Sitzerhöhung ist:
Keine optimierte Gurtführung
Einer der Hauptgründe, wieso Kinder bis sie 1,50 m groß sind der Kindersitzpflicht unterliegen ist die schlechte Gurtführung bei den kleinen Insassen. Der Schultergurt schneidet in den Hals, der Beckengurt verläuft im Bauchraum. All das sollte ein passender Gruppe 2/3 Sitz optimieren. Eine Sitzerhöhung kann dies nicht. Es fehlt an der Schultergurtführung. Auch Kinder die bereits 12 Jahre alt sind, und damit rechtlich keinen Kindersitz mehr benötigen, sollten daher bis sie mindestens 1,50 m groß sind in einem Vollwertigen Kindersitz transportiert werden.
Selbst bei einem Gruppe 2/3 Sitz mit Rückenlehne ist ein korrekter Gurtverlauf nicht immer gegeben. Wir empfehlen hier daher immer den Weg zu einem gut geschulten Fachhandel, der mit Probesitzen einen zum Kind passenden Kindersitz findet.
Der Sitz muss auch zum Auto passen!
Auch das Fahrzeug kann für den korrekten Gurtverlauf eine Rolle spielen. Nicht jeder Folgesitz steht in jedem Fahrzeug gleich gut. Zudem muss der Schultergurt sich, sollte das Kind sich einmal Vorbeugen, automatisch wieder einrollen können. Daher sollte auch ein Probeeinbau in das/die genutzte(n) Fahrzeug(e) erfolgen.
Eine Sitzerhöhung kann bei einem Unfall unter dem Kind wegrutschen
Sitzerhöhungen, speziell diese ohne Hörnchen, rutschen bei einem Aufprall schlimmstenfalls einfach unter dem Po des Kindes weg. Sie haben keinerlei Halt auf dem Fahrzeugsitz.
Wie fährt mein Kind sicher nach dem Reboarder?
Wichtig ist hier:
- Eine Sitzerhöhung sollte niemals eine Alternative sein. Auch nicht für kurze Strecken bei Oma oder als Sitz zum mitgeben bei Freunden. Unfälle wissen nicht, dass diese Fahrt eine Ausnahme ist!
- Kinder sollten mindestens bis sie 4 Jahre alt sind in einem Reboarder fahren. Die Belastungswerte auf den Nacken eines Kindes sind im Folgesitz der Gruppe 2/3 immer deutlich höher als die in einem guten Reboarder. Mehr Infos dazu und wieso einen Reboarder ausreizen immer Sinn macht findet ihr hier im Blogbeitrag zum Thema
- Das Kind sollte die geistige Reife haben still sitzen zu bleiben. Bewegt es sich aus dem Schutzbereich des Kindersitzes ist die Verletzungsgefahr bei einem Unfall stark erhöht.
- Die korrekte Passform des Gruppe 2/3 Folgesitzes ist enorm wichtig, hier sollte unbedingt Probegesessen und im Fahrzeug zur Probe eingebaut werden. Ein falscher Gurtverlauf kann bei einem Unfall fatale Folgen haben.
- Der Abstand von 55 cm zum Vordersitz sollte, wenn möglich, eingehalten werden. Mehr Infos dazu wieso findet ihr in unserem Blogbeitrag zum Thema.
- Nicht jeder Folgesitz passt Kindern tatsächlich, bis sie die 1,50 m erreicht haben. Auch hier macht es Sinn einen Fachhändler aufzusuchen, um einen Folgesitz mit Rückenlehne zu finden, der bis zum Ende der Kindersitzzeit passt.